Wird man doch noch posten dürfen: Die normative Konfliktstruktur der digitalen Zensur-Debatte
Der politische Vorwurf der Zensur mag so alt sein wie die Demokratie selbst, die Debatte darum reißt nicht ab – besonders vor dem Hintergrund kommunikationstechnologischer Verschiebungen im digitalen Zeitalter. Aktuell ist er wieder in vieler Munde, auch und gerade mit Blick auf die Online-Dimension. In der Blitzlicht-Analyse werfen wir einen Blick auf die Konturen der Zensur-Debatte auf Telegram, wofür 447.000 Nachrichten ausgewertet wurden, schauen uns den Debattenstrang rund um die Verfolgung der Nutzung verfassungsfeindlicher Symbole genauer an und ziehen wissenschaftliche Diskussionen über Zensur zur Einordnung heran. Die Analyse verdeutlicht, dass der Vorwurf der Zensur als Chiffre für breiter zu fassende Kämpfe um Meinungsfreiheit zu verstehen ist – und ein differenzierter Umgang mit den Kritiken angeraten ist.
Droht eine digitale Zensur? Sind wir gar schon drin? Diese Frage wird seit geraumer Zeit und zunehmend aufgeheizt anhand verschiedener Sachverhalte diskutiert. Dem CDU-Politiker Daniel Günther wirft man vor, Alternativmedien verbieten zu wollen;1 ein australischer Aktivist meint, ein ganzes Zensurnetzwerk in Deutschland aufgedeckt zu haben;2 und die amerikanische Trump-Administration bringt europäische Digitalgesetze sowieso mit Zensur in Verbindung.3 Der Befund der Zensur wiegt schwer. Im engsten, verfassungsrechtlichen Sinne meint er das Ändern oder Streichen von Inhalten vor einer Veröffentlichung; im weiteren, politischen Sinne signalisiert er aber, dass Kritik oder unliebsame Meinungen unterdrückt würden. Zwar gibt es auch Formen der Inhaltskontrolle, die man als konsensuale Form von Zensur im weiteren Sinne begreifen kann (etwa beim Verbot bestimmter Inhalte für Kinder und Jugendliche), gemeinhin weckt er aber Assoziationen mit einer staatlichen Übermacht oder zumindest im Staat einflussreiche Bewegungen, die den demokratischen Wettbewerb unterminieren.
In der digitalisierten Gesellschaft birgt die Auseinandersetzung mit dem Vorwurf neue Spannungen. Denn durch den Strukturwandel der Öffentlichkeit müssen die Probleme der neuen Kommunikationsmöglichkeiten neu definiert und die Regeln des öffentlichen Austauschs grundsätzlich neu verhandelt werden.4 Auch die Frage, inwiefern der Vorwurf auch für Handlungen jenseits staatlicher Eingriffe taugt, stellt sich mit der Digitalisierung anders. Nicht nur, weil nun – neben den herkömmlichen Medien – die Tech-Unternehmen große Macht über die Informationsökonomie haben, sondern auch, weil zivilgesellschaftliche Akteure gegen die Verbreitung von Kommunikaten anzuwirken versuchen, die sie als demokratiegefährdend begreifen. Vor diesem Hintergrund soll der folgende Beitrag die Konfliktstruktur der digitalen Zensur-Debatte erhellen. Er trifft entsprechend keine Aussagen darüber, ob und inwiefern Zensur vorliegt, sondern beschreibt die normativen Widersprüche, die den Konflikt um diesen Vorwurf einkerben.
Der Befund der Zensur: Zwischen Sachverhalt und Kampfbegriff
Zensur ist kein neues Phänomen. Debatten über ihr Bestehen oder ihre Notwendigkeit begleiten die Demokratie seit ihren Anfängen. Schon zur Französischen Revolution wurde darüber gestritten, wie weit Meinungsfreiheit reichen darf und wo staatliche Eingriffe nötig sind.5 Demokratie lebt vom offenen Ideenaustausch, doch genau der erzeugt einen Widerspruch: Freie Rede kann auch genutzt werden, um MitbürgerInnen zu schädigen oder die demokratische Ordnung zu unterminieren. So in der Theorie. In der Praxis wird aber stets kontrovers verhandelt, wo genau die Grenze liegt: Wo überwiegt die Schutzbedürftigkeit des Einzelnen den Anspruch auf freie Kommunikation; wo beginnt der Missbrauch freier Rede, wo die Schädigung von Demokratie? Die Beiträge zu diesem Problem sind unzählig.6 Dabei ist »Zensur« nie nur ein juristischer Begriff gewesen, sondern immer auch politischer Vorwurf. Unterschiedliche Lager nutzen ihn, um Einschränkungen der eigenen Position zu benennen – oder um die Gegenseite zu delegitimieren.
Der Begriff wurde in der Geschichte auch und gerade von linker Seite dezidiert machtkritisch verwendet, etwa wenn der Vorwurf gegen ökonomische oder mediale Strukturen gerichtet war, die bestimmte Stimmen systematisch benachteiligen oder marginalisieren würden.7 Zensur meint in diesem gesellschaftspolitischen Verständnis nicht nur staatliche Verbote, sondern auch indirekte Formen der Ausgrenzung – etwa wenn dominante Gruppen den öffentlichen Diskurs prägen und andere Perspektiven verdrängen. Auch heute erheben Linke zuweilen Vorwürfe der Zensur. Er schwingt mal latent mit, etwa wenn das Faktenchecker-Magazin Volksverpetzer beklagt, die Medien würden wichtige Informationen verschweigen,8 mal ist er explizit. Insbesondere in marxistischen Kontexten wie der Jungen Welt oder auch unter propalästinensische AktivistInnen werden Zensurvorwürfe auch direkt erhoben.9 Der politische Vorwurf changiert dabei zwischen eher informellen und formellen Techniken der Zensur.
In den jüngsten Debatten ist der Vorwurf der Zensur tendenziell im rechten Lager zu verorten, wenngleich viele Akteure, die den Vorwurf erheben, den allgemeinpolitischen Charakter (Verteidigung von Meinungsfreiheit) betonen. Oft geht es nicht um staatliche Zensur im engeren Sinne, also um die Frage, welche Informationen (nicht) öffentlich werden dürfen. Mitunter schließt der Vorwurf sozialen Druck (z.B. bei der Durchführung von Veranstaltungen: »Cancel Culture«) oder auch moralischen Druck (z.B. bei der Thematisierung von Problemen: »politische Korrektheit«) mit ein. Durchaus rücken aber durch (Digital-)Gesetze, die auf eine Selektion von Inhalten abzielen, auch Aspekte einer harten, formellen Zensur mehr in den Vordergrund.10 Grundlegend aber wird eine Einschränkung der freien Rede beklagt und die damit verbundene Filterung von Informationen mit Zensur in Verbindung gebracht. Wie auch in anderen historischen Konstellationen wird der Begriff zu einem Instrument im politischen Streit über die Deutung der Machtverhältnisse, mitunter zum Synonym für breiter gefasste Kämpfe um Meinungsfreiheit. Zugleich verweist er nicht nur auf konkrete Eingriffe, sondern auch auf unterschiedliche Vorstellungen, was eine demokratische Öffentlichkeit ausmacht.
Zensur im aktuellen Diskurs: Konturen der Debatte
Um einen Eindruck von der Debatte zu bekommen, haben wir uns Telegram genauer angesehen. Dabei konnten wir rund 447.000 Nachrichten, die das Thema Zensur behandeln, extrahieren.11 Wir sehen dabei eine stetige Zunahme bei der Verwendung des Begriffs. Zum Teil korreliert sie mit der Zunahme des gesamten Nachrichtenaufkommens; sie nimmt aber auch relativ zu, temporär besonders stark zu bestimmten Ereignissen. Zuletzt geschah das etwa rund um die Festnahme des Telegram-Chefs Pavel Durov oder die Einstellung von Faktenchecks bei Meta. Was das allgemeine Level des Aufkommens solcher Nachrichten betrifft, ist eine Anhebung mit der Corona-Pandemie 2020 feststellbar, mit der auch die Aktivitäten zur Eindämmung bestimmter Online-Inhalte Fahrt aufnahmen, und dann noch eine Anhebung mit dem Ukraine-Krieg. Ab Sommer 2024 kommt es zu einer weiteren Anhebung, mitunter auch im Zusammenhang mit neuen Gesetzen wie dem europäischen Digital Services Act, der Online-Inhalten mit Gefährdungspotential Einhalt gebieten soll.
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Anzahl der Nachrichten auf Telegram (gesamt), in denen über Zensur gesprochen wird.
An den Daten hat uns besonders interessiert, wer in den Nachrichten als Opfer von Zensur und wer als Zensor benannt wird. Dabei wurde schnell deutlich, dass die vermeintliche Zensur oft niemandem zugeordnet wird. Knapp ein Drittel der Nachrichten benennt überhaupt keinen konkreten Zensor. Rund ein Viertel der Nachrichten beklagt eine Zensur durch den Staat. Dicht dahinter folgen die Tech-Unternehmen bzw. Online-Plattformen, die die NutzerInnen zensieren würden. Auch erheben einige NutzerInnen Zensurvorwürfe gegen die herkömmlichen Medien, insbesondere die öffentlich-rechtlichen. Linke, Grüne, NGOs und Faktenchecker werden ebenso als Zensoren benannt, allerdings weniger prominent. Angenommen werden kann aber, dass diese Akteure beim Chiffre »Staat« häufig mitgemeint sind. Auch die Betroffenheit von Zensur ist oft sehr allgemein gefasst. Über ein Viertel der Nachrichten klagt darüber, dass der Bevölkerung die Wahrheit verschwiegen werde. Auch alternative Medien seien Opfer von Zensur. Insbesondere betroffen sieht man politisch Andersdenkende wie sich selbst: Man könne seine Meinung nicht öffentlich kundtun.
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Wer wird in den Telegram-Nachrichten als Zensor bzw. Opfer benannt?
Insgesamt lassen sich verschiedene Vektoren der Kritik unterscheiden: Erstens gibt es einen abstrakten Zensurvorwurf; er adressiert das Problem der Wahrheit generell (Fehldarstellungen, Verzerrungen, Auslassungen usw.). Zweitens wird der Umgang mit konkreten Inhalten im Netz kritisiert, insbesondere Löschungen, Sperrungen, algorithmisches Filtern. Drittens angesprochen werden auch institutionelle und gesetzliche Kontexte (z.B. NetzDG), die den Umgang mit digitalen Inhalten strukturieren. Viertens wird der Umgang mit Akteuren angesprochen, die daran gehindert würden, die Wahrheit zu verbreiten (z.B. alternative Medien). Fünftens ist der Einfluss von Netzwerken (z.B. von NGOs) ein Thema; sie würden einen repressiven Umgang mit digitalen Inhalten normativ prägen. Sechstens wird eine überbordende und selektive Anwendung von strafrechtlichen Instrumenten kritisiert, mit denen Andersdenkende eingeschüchtert würden. Übergreifend wird bei allen Vektoren auch häufig auf Entwicklungen im Ausland eingegangen, insbesondere die Verfolgung von digitaler Hassrede in Großbritannien.12
Der Streit um § 86a StGb: Vier Fälle im Fokus
Im Folgenden widmen wir uns speziell dem sechsten Vektor. Konkret betrachten wir den Streit um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGb).13 Hier gibt es wiederholt Kontroversen, inwiefern solche Rechtsinstrumente genutzt würden, um unliebsame Meinungen zu unterdrücken, sowohl direkt (auf bestimmte Kommunikate zielend) als auch indirekt (durch Einschüchterung bestimmter Akteure). Der Streitgegenstand ist gut geeignet, um die normative Struktur des Konflikts um Zensur bzw. Meinungsfreiheit zu erhellen. Obwohl es um einen recht engen Anwendungsbereich geht, bietet sich offenbar genug Interpretationsspielraum, um unterschiedliche Normen kollidieren zu lassen. Auch handelt es sich um einen Bereich, den man nicht unbedingt mit Zensur im engeren Sinne verbinden würde, weswegen die Betrachtung helfen kann, Scharniere zu identifizieren, die zur Weitung des Begriffs führen. Dies spiegelt sich etwa in Diskussionen über formale/gesetzliche und informelle/soziale Aspekte von Zensur, aber auch darüber, was neue (aber auch althergebrachte) Normen und Gesetze im digitalen Kontext bewirken.
In allen Fällen schwingt der Zensurvorwurf mit oder wird explizit erhoben: häufig nicht im Sinne eines staatlichen Verbots bestimmter Inhalte, sondern als Chiffre für eine repressiver werdende Kommunikationsordnung. KritikerInnen sagen, dass bereits die Einleitung von Verfahren – auch bei Einstellung – disziplinierend wirke.14 Wer mit Ermittlungen, Aufwand, Kosten, Unsicherheit rechnen muss, passe seine Kommunikation vorsorglich an. Dass dabei v.a. Kommunikate verfolgt werden, die sich gegen Akteure richten, auf die Maßnahmen gegen Hass üblicherweise abzielen (ein scheinbares Paradox), erklärt man sich auf zwei (kombinierbare) Weisen: (1) Es würden Stimmen getroffen, die zwar jene Akteure kritisch sehen, aber auch für die progressiven Milieus unliebsame Positionen vertreten. (2) Es habe eine Verselbständigung des Kampfes gegen Online-Hass stattgefunden, indem analytische Konzepte entgrenzt, gesetzliche Befugnisse erweitert und ein Netz an Meldestellen geschaffen wurden, mit politischem Erwartungsdruck und Senkung der Schwellen für staatliches Tätigwerden als Folge. Insgesamt meint der Vorwurf weniger punktuelle Übertreibungen als eine sich ausweitende und/oder ideologisch einseitige Steuerung politischer Kommunikation.
Exkurs: Eine Typologie der (digitalen) Zensur
Die Fälle zeigen an, dass der Zensurvorwurf in einem komplexeren Gefüge zu verorten ist als in Vorstellungen einschreitender Obrigkeit. Kritisiert wird ein Nexus aus normativen Diskursen, politisch-regulatorischen Dynamiken und staatlicher Rechtsdurchsetzung: Leitbegriffe wie »Hassrede« oder auch »Desinformation«, zivilgesellschaftliche Meldepraktiken und gesetzliche Verschärfungen griffen demnach ineinander und erzeugen eine Handlungslogik, die Ausdruck von oder zumindest anfällig für einseitige Machtausübung sei. Diese richte sich zunehmend gegen solche Kommunikate oder Personen, die den prägenden Akteuren dieses Gefüges als deviant erscheinen. Der Staat bleibt dabei zentral, wird aber eingebettet in ein breiteres Umfeld, das Erwartungen formuliert und verstärkt.15 Diese Vorstellungen sollen im folgenden Exkurs abgeglichen werden mit wissenschaftlichen Perspektiven auf den Zensurbegriff und seine Umstrittenheit.
Welche Formen von Zensur lassen sich grundlegend unterscheiden?
Zensur wird in den Sozialwissenschaften, also über die juristische Bedeutung hinaus, nicht einheitlich verstanden. Ein gemeinsamer Nenner besteht darin, dass es sich dabei um Praktiken handelt, die darauf abzielen, die Verbreitung bestimmter Inhalte einzuschränken oder zu verhindern. Dabei reicht das Verständnis von engen, rechtlich definierten Maßnahmen – vor allem staatliche Unterdrückung von Informationen – bis zu weiter gefassten Ansätzen, die Einflussnahmen auf Kommunikationsprozesse einbeziehen, durch die bestimmte Aussagen ein Publikum gar nicht oder nur eingeschränkt erreichen. In diesem Zusammenhang wird etwa zwischen harter (formeller) und weicher (informeller) Zensur unterschieden. Dabei handelt es sich um analytische Idealtypen und keine strikt abgrenzbaren Kategorien. Harte Zensur meint direkte, institutionell sichtbare Eingriffe (z.B. Verbot, Beschlagnahmung oder Entfernung von Veröffentlichungen). In Regel ist sie an staatliche oder organisatorische Autorität gebunden und greift offen in die Kommunikation ein. Ergänzend wird in der Literatur auch zwischen Vorzensur, also präventiver Kontrolle vor Veröffentlichung, und Nachzensur, also nachträglicher Sanktionierung bereits publizierter Inhalte, differenziert. Demgegenüber steht die weiche oder informelle Zensur, die stärker über soziale Mechanismen wirkt. Sie beruht auf Erwartungen, Risiken und möglichen Sanktionen, die nicht zwingend formal ausgesprochen werden müssen. In der Folge kann es zu Selbstzensur kommen, wenn Akteure Inhalte abschwächen, vermeiden oder gar nicht erst äußern, weil sie negative Konsequenzen befürchten. In Teilen der Forschung wird allerdings diskutiert, inwieweit solche Phänomene sinnvoll unter Zensur gefasst werden können oder besser als Formen sozialer Kontrolle zu beschreiben sind. Trotz dieser begrifflichen Spannungen wird Zensur häufig als Kontinuum verstanden, das von offenen, rechtlich klar geregelten Eingriffen bis hin zu subtilen, sozial vermittelten Einschränkungen reicht. Unstrittig ist also, dass Begrenzungen von Kommunikation nicht nur durch formale Verbote entstehen, sondern auch durch institutionelle Anreize, normative Erwartungen und antizipierte Reaktionen geprägt sein können. Ob wann genau der Zensurbegriff dabei greift, ist auch wissenschaftlich umstritten.
Weiterführende Literatur
• D. Jones (Hg.), Censorship. A World Encyclopedia, 4 Bde, London 2001.
• R. Darnton, Censors at Work. How States Shaped Literature, New York 2014.
• S.C. Jansen, Censorship and Silencing. Practices of Cultural Regulation, New York 1988.
• J.P. Messina, Private Censorship, New York 2024.
• C.J. Clark et al., »Prosocial Motives Underlie Scientific Censorship by Scientists. A Perspective and Research Agenda«, in: PNAS, Nr. 47, Jg. 120 (2023), e2301642120.
Warum ist der Zensurbegriff so umstritten?
Der Zensurbegriff ist auch deshalb umstritten, weil bereits grundlegende Abgrenzungen unscharf sind, auch wenn in der Literatur festgestellt wird, dass es durchaus Fälle gesellschaftlich weitgehend akzeptierter Einschränkungen der freien Meinungsäußerung gibt. Dazu zählen etwa Gesetze im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes, mit denen etwa Gewalt- oder Pornografiedarstellungen in ihrer Verbreitung eingeschränkt werden. Solche Eingriffe werden aber eher als legitime Schutz- oder Ordnungspolitik verstanden denn als Zensur im normativ belasteten Sinn, was bereits zeigt, dass der Begriff von Akzeptanzdefiziten abhängt. Während klassische staatliche Verbote oder das gezielte Unterdrücken von Veröffentlichungen relativ klar als Zensur gelten (ob akzeptiert oder nicht), wird die Bewertung subtilerer Einflussnahmen schwierig. Vor allem bei Formen der weichen Zensur verschwimmen die Grenzen zwischen gezielter Einschränkung von Kommunikation und sozialen Prozessen. Kommunikation wird hier stark über Erwartungen, mögliche Sanktionen oder antizipierte Reaktionen beeinflusst, sodass sich Verhalten anpassen kann, ohne dass ein klarer Eingriff sichtbar wäre. Eng damit verbunden ist die Frage der Zurechenbarkeit. In einem engeren Verständnis ist Zensur an staatliche Instanzen gebunden, die über formale Autorität und Durchsetzungsmacht verfügen. In weiter gefassten Ansätzen können jedoch auch nichtstaatliche Akteure – etwa Medien, Organisationen oder soziale Gruppen – als zensurähnlich wirksam beschrieben werden, wenn sie den Zugang zur Öffentlichkeit faktisch beeinflussen. Damit wächst jedoch die Gefahr, den Begriff durch die Bündelung sehr verschiedener Formen sozialer Einflussnahme zu überdehnen. Hinzu kommt das Problem der Intentionalität. Zensur wird häufig mit der Absicht verbunden, bestimmte Inhalte gezielt unterdrücken zu wollen. In der Praxis sind solche Absichten nicht klar erkennbar oder verteilen sich auf viele Entscheidungen und Routinen. Vor diesem Hintergrund erklärt sich, warum der Zensurbegriff in der Forschung nicht nur unterschiedlich verwendet wird, sondern selbst Gegenstand von Kontroversen bleibt: Er bewegt sich zwischen klar abgegrenzten, institutionell geregelten Eingriffen und einem breiten Spektrum indirekter, sozial vermittelter Einflussformen, die sich nur schwer eindeutig voneinander trennen lassen.
Weiterführende Literatur
• R.C. Post, Constitutional Domains. Democracy, Community, Management, Cambridge 1995.
• F. Schauer, Free Speech. A Philosophical Enquiry, Cambridge 1982.
• E. Barendt, Freedom of Speech, 2. Aufl., Oxford 2005.
• M. Foucault, Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses, Frankfurt a.M. 1977.
• C.R. Sunstein, Republic.com 2.0, Princeton 2007.
Wie wandelt sich die Zensurproblematik im digitalen Kontext?
Die Zensurproblematik verschiebt sich im Zuge der Digitalisierung, weil sich die Bedingungen von Öffentlichkeit, Kommunikation und Kontrolle grundlegend verändert haben. Während öffentliche Kommunikation früher stärker an institutionelle Gatekeeper wie Verlage, Rundfunk oder Redaktionen gebunden war, ermöglichen digitale Plattformen eine unmittelbare, niedrigschwellige und potenziell globale Verbreitung von Inhalten. Dadurch entsteht eine fragmentierte und dynamische Öffentlichkeit, in der klassische Formen zentraler Steuerung erschwert werden, zugleich aber neue Probleme im Umgang mit Reichweite, Sichtbarkeit und problematischen Inhalten entstehen. Neben staatlichen Institutionen treten nun auch digitale Plattformen als eigenständige Steuerungsinstanzen auf. Durch Moderationsregeln, algorithmische Sortierungen und Nutzungsbedingungen entscheiden sie darüber, welche Inhalte sichtbar bleiben, verstärkt oder entfernt werden. Diese Formen der Inhaltssteuerung wirken faktisch wie Eingriffe in Kommunikationsprozesse, folgen jedoch oft eigenen, nicht vollständig transparenten Logiken. Damit verlagert sich die Zensurproblematik von klar identifizierbaren staatlichen Maßnahmen hin zu einem Zusammenspiel öffentlicher und privater Regulierung. Gleichzeitig verändert sich die Form der Einflussnahme. Neben offenen Verboten treten graduelle Maßnahmen wie das Herabstufen von Inhalten, Reichweitenbegrenzungen oder Kennzeichnungen von Beiträgen. Solche „soften“ Eingriffe sind weniger sichtbar als klassische Zensur, können aber erhebliche Auswirkungen auf die faktische Öffentlichkeit entfalten. Hinzu kommt die Dynamik digitaler Öffentlichkeiten: Inhalte verbreiten sich schnell, bleiben dauerhaft abrufbar und können hohe Reichweiten erzielen. Dadurch steigen sowohl die Risiken problematischer Inhalte als auch der Druck, regulierend einzugreifen. Auch Selbstzensur gewinnt an Bedeutung, da permanente Sichtbarkeit, unmittelbare öffentliche Reaktionen und die langfristige Nachverfolgbarkeit von Äußerungen dazu führen können, dass Kommunikationsverhalten stärker antizipativ angepasst wird.
Weiterführende Literatur
• J. Habermas, Ein neuer Strukturwandel der Öffentlichkeit und die deliberative Politik, Berlin 2022.
• T. Gillespie, Custodians of the Internet. Platforms, Content Moderation, and the Hidden Decisions That Shape Social Media, New Haven 2018.
• J. van Dijck, T. Poell & M. de Waal, The Platform Society. Public Values in a Connective World, New York 2018.
• S.T. Roberts, Behind the Screen. Content Moderation in the Shadows of Social Media, New Haven & London 2019.
• A. Heldt, »Let’s Meet Halfway. Sharing New Responsibilities in a Digital Age«, in: Journal of Information Policy, Nr. 9 (2019), S. 336–369.
Diskussion: Kritik und Rechtfertigung in der Zensur-Debatte
Durch den Strukturwandel der Öffentlichkeit sind Meinungen sichtbar geworden, die zuvor im Privaten blieben – im Wohnzimmer, am Stammtisch, im Freundeskreis. Sie treten nun in eine potentiell globale Öffentlichkeit und werden damit erst richtig justiziabel.16 Während es zuvor für die meisten nicht mal denkbar war, etwas zu veröffentlichen (z.B. bei einer Zeitung), eine umfassende Selektion also aus der Realität des begrenzten Informationsraums folgte und als quasi-natürlich empfunden wurde, wird heute Filterung massenhaft erfahrbar. Es verschieben sich also auch die Erscheinungsformen von Zensur: von unsichtbarer Vorselektion hin zu sichtbarer Nachregulierung. Dabei treffen auch zwei unterschiedliche Prozesse normativen Wandels aufeinander. Einerseits begreifen viele Menschen mittlerweile »Veröffentlichungsfreiheit« als Teil der Meinungsfreiheit: Es gibt also neue Erwartungen der Sichtbarkeit.17 Zugleich trifft die Kommunikationsflut auf verschärfte rechtliche und normative Erwartungen, etwa im Umgang mit »Hass« und »Desinformation«. Symptomatisch für dieses Zusammenspiel ist, dass es »noch nie … so viele Ermittlungen wegen bloßer Worte gegeben« hat, wie Ronen Steinke schreibt.18
Warum der Konflikt ausgreift, lässt sich anhand der wissenschaftlichen Diskussion verstehen: Der Zensurbegriff ist selbst dort umstritten. Die Bandbreite reicht von einem engen, staatlich fokussierten Verständnis bis zu weiter gefassten Konzepten, die auch soziale und institutionelle Einflussnahmen einbeziehen. Der Begriff hat damit zwar einen sachlichen Kern, lässt sich aber beliebig weit ausdeuten, bis hin zum Synonym für eine Abwesenheit von Meinungsfreiheit. Aus soziologischer Perspektive lassen sich zwar viele damit verbundene Phänomene präziser mit Konzepten wie Schweigespirale, Konformitätsdruck oder strategischem Verhalten fassen. Dass dennoch mit zugespitzten Begriffen operiert wird, ist Teil normaler gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse, die seit jeher Pendelbewegungen unterliegen. Gegenwärtig verschärfen jedoch Digitalisierung, globale Vernetzung und multiple Krisenerfahrungen die Dynamik. Hinzu kommt ein neuer institutioneller Komplex aus staatlichen Stellen, zivilgesellschaftlichen Akteuren und Plattformen, dessen Wirkungsweise wissenschaftlich erst allmählich erschlossen wird.19
Auffällig ist schließlich, dass die Rechtfertigung dieser Eingriffe mit der wachsenden Komplexität der Kritik nur begrenzt Schritt hält. Kritische Einwände werden nicht selten als manipulative Kampagnen eingeordnet, während differenzierte Auseinandersetzungen über Nebenfolgen, Grenzfälle oder Fehlanreize vergleichsweise selten bleiben. Zugleich zeigt die Forschung, dass Phänomene wie Selbstzensur oder auch Formen weicher Zensur empirisch zumindest plausibel sind. Eine Diskussion über deren Tragweite findet jedoch kaum statt und ebenso nicht darüber, inwiefern Konzepte, die zur Ächtung von Inhalten angewendet werden, sich möglicherweise selbst zu Kampfbegriffen entwickelt haben. Während also die Kritik an Präzision gewinnt, bleiben die Rechtfertigungsnarrative relativ schmal. Wird dieser Spannungsraum nicht produktiv bearbeitet – etwa durch eine offene Debatte über Zielkonflikte –, dürften sich die wechselseitigen Zuschreibungen verhärten. Das Pendel schlägt dann möglicherweise stärker aus, als es für eine demokratische Kommunikationsordnung notwendig wäre.
Zitationsvorschlag: Holger Marcks & Harald Sick, »Wird man doch noch posten dürfen. Die normative Konfliktstruktur der digitalen Zensur-Debatte«, in: Machine Against the Rage, Nr. 9, Frühjahr 2026, DOI: 10.58668/matr/09.3.
- Siehe z.B. Gunnar Schupelius, »Offen gesagt: Günther fordert Pressezensur – die CDU schweigt«, in: Bild, 9. Jan. 2026, online hier. Vgl. auch ZDFheute Narichten, »Zensurvorwürfe: Falsche Berichterstattung von Nius über Daniel Günther | Markus Lanz vom 14.01.2026«, auf: YouTube, 15. Jan. 2026, online hier.
- Siehe z.B. Jakob Schirrmacher, »Kampf gegen Desinformation. ›Deutschland hat einen Zensurkomplex aufgebaut, der größer ist als alles, was wir in den USA gefunden haben‹«, Interview mit Andrew Lowenthal, in: Welt, 29. Dez. 2025, online hier.
- Siehe z.B. Faith Wardwell, »›An Attack on All American Tech Platforms‹. Trump Admin Decries EU Fine on Musk’s X«, auf: Politico, 5. Dez. 2025, online hier.
- Siehe grundlegend dazu Jürgen Habermas, Ein neuer Strukturwandel der Öffentlichkeit und die deliberative Politik (Berlin: Suhrkamp, 2022); sowie Maik Fielitz & Holger Marcks, Digitaler Faschismus. Die sozialen Medien als Motor des Rechtsextremismus (Berlin: Duden, 2020), S. 232–243.
- Siehe dazu Nigel Warburton, Free Speech. A Very Short Introduction (Oxford: Oxford University Press, 2009); sowie Simon Schama, Citizens. A Chronicle of the French Revolution (New York: Alfred A. Knopf, 1989).
- Als Klassiker dieser Evergreen-Debatte kann gelten: John Stuart Mill, On Liberty (London: John W. Parker and Son, 1859).
- Siehe dazu exemplarisch konkret Robert Cohen, The Free Speech Movement. Reflections on Berkeley in the 1960s (Berkeley: University of California Press, 2002); sowie allgemeiner Edward S. Herman & Noam Chomsky, Manufacturing Consent. The Political Economy of the Mass Media (New York: Pantheon Books, 1988).
- Siehe z.B. Thomas Laschyk, »Was dir die Medien über die AfD verschweigen«, auf: Volksverpetzer, 9. Sept. 2025, online hier.
- Siehe z.B. »Polizei verbietet junge Welt beim Sowjetischen Ehrenmal im Treptower Park, weil auf dem Titel eine rote Fahne abgebildet ist«, Pressemitteilung der Jungen Welt vom 8. Mai 2025, online hier; sowie »Nach offenem Brief: Berlinale weist Zensurvorwurf zurück«, auf: queer.de, 19. Feb. 2026, online hier.
- Das geschieht insbesondere wegen gesetzlicher Regelungen, die Plattformen oder Anbieter verpflichten, bestimmte Inhalte zu entfernen, zu sperren, herabzustufen oder algorithmisch zu filtern. Anders als bei rein informellen Mechanismen des sozialen Drucks erfolgt die Einschränkung hier über formalisierte Verfahren, rechtliche Vorgaben und institutionell durchsetzbare Sanktionen.
- Die Nachrichten wurden aus allen öffentlichen, nicht nur rechtsalternativen Kanälen erhoben. Gleichwohl aber ist die Zahl solcher systemkritischer NutzerInnen auf Telegram vergleichsweise hoch.
- Das hängt vor allem mit der dort seit Jahren intensivierten Regulierung digitaler Kommunikation zusammen. Diskutiert werden insbesondere Strafnormen wie Section 127 des Communications Act 2003, der »grossly offensive« oder bedrohliche Online-Kommunikation erfasst, sowie neuere Regelungen des Online Safety Act 2023. KritikerInnen sehen darin eine Ausweitung staatlicher Eingriffe in digitale Kommunikation. Tatsächlich ist die Zahl polizeilicher Maßnahmen wegen Kommunikationsdelikten in den letzten Jahren deutlich angestiegen: Medien- und FOI-Auswertungen berichteten bereits für 2023 von über 12.000 Festnahmen wegen Online-Kommunikationsdelikten. Siehe dazu auch Charlie Parker & Yennah Smart, »Police Make 30 Arrests a Day for Offensive Online Messages«, in: The Times, 4. Apr. 2025, online hier.
- Ähnlich gelagert ist der Streit um Beleidigungsdelikte (§ 185– 188 StGB). Hier gab es 2021 eine gesetzliche Verschärfung und seitdem eine starke Zunahme verfolgter Verstöße, einschließlich von Hausdurchsuchungen. Ein Fall etwa, in dem Robert Habeck als »Schwachkopf« verunglimpft wurde, schlug Ende 2024 hohe Wellen. Seitdem gibt es wiederkehrende Diskussionen, inwiefern solche Rechtsinstrumente systematisch genutzt werden, um unliebsame Stimmen zu unterdrücken.
- Dieser Efffekt wird häufig als »chilling effect« bezeichnet. Siehe dazu grundlegend Frederick Schauer, »Fear, Risk and the First Amendment. Unraveling the Chilling Effect«, in: Boston University Law Review, Nr. 58 (1978), S. 685–732.
- Gleichwohl ließe sich auch einwenden, dass der Gesetzgeber stets ein zentraler Akteur bei normativen Fragestellungen und immer auch in ein breiteres Umfeld eingebettet ist. Neu ist auf jeden Fall die normative Macht der Online-Plattformen, aber auch der aus der Digitalisierung erwachsenen Gegenbewegungen, die auf die Beschränkung dieser Macht abzielen.
- Siehe dazu schon relativ früh Danielle Keats Citron, Hate Crimes in Cyberspace (Cambridge: Harvard University Press, 2014).
- Siehe dazu Holger Marcks, Take Back Control? Zur politischen Regulation der sozialen Medien (Hamburg: Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg, Policy Brief 06/2020).
- Ronen Steinke, Meinungsfreiheit. Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken – und wie wir es verteidigen (Berlin: Berlin Verlag, 2026), S. 11–12.
- Siehe dazu Holger Marcks, »Spiegelbilder der Bedrohung. Wie der Kampf gegen Radikalisierung im Netz polarisierend wirkt«, in: Horst Peter Groß & Werner Drobesch (Hg.), Radikalisierung der Gesellschaft. Gefahr für die Demokratie (Klagenfurt: Wieser, 2026), S. 101–134.